Wir realisieren die möglichen Bestattungsformen nach individuellen Wünschen. Im Vordergrund sollte hierbei stets der Wille des Verstorbenen stehen. Sollte der Verstorbene zu Lebzeiten keinen eindeutigen Wunsch geäußert haben, empfehlen wir den Angehörigen und Hinterbliebenen, sich bei der Wahl der Bestattungsform folgende Fragen zu stellen:
Welche Bestattungsform passt zum vergangenen Leben und Wesen des Verstorbenen?
Welche Auswirkungen hat sie darauf, wie die Hinterbliebenen mit Ihrer Trauer und der Erinnerung an den Verstorbenen umgehen können?
Gerne stehen wir Ihnen bei diesen Überlegungen in einem persönlichen Gespräch beratend zur Seite.
Eine der ältesten und tradionsreichsten Formen der Bestattung: die Erdbestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einer Reihen- oder in einer Wahlgrabstätte beigesetzt.
Reihengrabstätte: Zuteilung des Grabes, ausschließlich Beisetzung des Verstorbenen, keine Verlängerung der Ruhefrist
Wahlgrabstätte: Einzel- oder Doppelgrabstelle, individuelle Auswahl, Möglichkeit mehrerer Beisetzungen, Verlängerung der Ruhefrist möglich
In der Regel wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, einen Friedhof eines anderen Ortes zu wählen.
Angehörige und Hinterbliebene können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort der Trauer aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.
Bei der Feuerbestattung, die mit und ohne Trauerfeier durchgeführt werden kann, wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und anschließend dem auserwählten Friedhof zur Bestattung übergeben. Als Beisetzungsstätten werden Urnen-Reihengräber, Familiengräber und Mauernischen sowie anonyme Urnengrabfelder angeboten.
Hinweis: Eine Einäscherung muss nicht zwingend zu Lebzeiten eigenhändig niedergeschrieben sein. Auch Angehörige des Verstorbenen können dies bei der Beauftragung eines Trauerfalles tun.
Im Einklang mit der Natur.
Der Wunsch des Menschen, frei zu sein und inmitten der unberührten Natur seine letzte Ruhe zu finden, ist mit der Beisetzung einer biologisch abbaubaren Urne im dafür ausgewiesenen Waldfriedhof möglich.
Ob als Gemeinschaftsbaum oder Einzel/Familienbaum, die Bestattung in der Natur ist eine schöne Alternative gegenüber den uns bekannten Bestattungsmöglichkeiten.
Der Angehörige hat auch hier einen Ruhepunkt, kann die Grabstätte besuchen und somit auch über den Tod hinaus eine friedvolle Harmonie erfahren.
Unser Begräbniswald liegt in der herrlichen Natur der Schweizer Alpen an einer atemberaubenden Lage auf 1100m mit Blick auf Eiger, Mönch und Jungfrau und den Thuner See.
In dieser wunderschönen Umgebung können Sie Ihre Asche, oder die Ihrer Angehörigen, auf natürliche Art bestatten. Es sind verschiedene Bestattungsarten möglich.
Das ist die vertrauensvolle und schöne Alternative zum Friedhof in Deutschland und zur Seebestattung.
Diese herrliche Gegend im Kanton Bern ist für die Angehörigen eine bleibende Gedächtnistätte.
Grundsätzlich gilt für alle Bestattungsarten in der „Oase der Ewigkeit“:
Der natürliche Charakter der Bergalm und des Waldes soll erhalten bleiben.
Aus diesem Grund wird auf das Anlegen von Wegen, Grabsteinen und fremden Blumen verzichtet.
Die Pflege übernimmt die Natur.
Oase der Ewigkeit
Stilvolle Eleganz voller Erinnerungen - das ist moderner Erinnerungsschmuck aus dem Hause schoen-e-berg.
Wir fertigen für Sie individuellen und hochwertigen Unikatschmuck mit eingearbeitetem Fingerabdruck eines geliebten Menschen. Mit einem einzigartigen Verfahren sind wir in der Lage, den Fingerabdruck 1:1 in ein Schmuckstück einzuarbeiten, damit die individuellste Spur des Lebens im Schmuckstück dreidimensional sichtbar und spürbar wird. Jedes Schmuckstück mit Fingerabdruck ist eine Sonderanfertigung in echter Handarbeit aus unserer Goldschmiede.
SCHOEN-E-BERG
Letzte Ruhe bald auch in der Lahn oder daheim möglich
Stand: 03.12.2024
Angehörige dürfen die Asche ihrer Toten bald im Fluss bestatten, in der Urne im Regal stehen haben oder als Diamant um den Hals tragen. Rheinland-Pfalz hat ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht.
Der Ministerrat billigte am Dienstag eine entsprechende Gesetzesnovelle. Die abschließende Entscheidung trifft dann noch der Landtag - voraussichtlich im Frühjahr. Bei der künftig erlaubten Flussbestattung wird die Asche in einem der großen Flüsse in Rheinland-Pfalz verstreut, also in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar.
Diese neuen Regelungen bedürfen allerdings noch der Zustimmung der Landesregierung. Dies wird nicht vor Sommer 2025 erfolgen. So lange gelten die aktuellen Regelungen zur Bestattung.
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.