Bevor weitere Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Bescheinigungen ausstellen.
Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular -vorläufige Todesbescheinigung- aus, diese bescheinigt, dass ein Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die endgültige Todesbescheinigung ausstellt.
Spätestens in den nächsten drei Werktagen soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.
Beim Eintritt des Todes werden Hinterbliebenen mit vielen Formalitäten konfrontiert. Wir möchten Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite stehen. Denn wir wissen um die Bedeutung der Trauerarbeit und möchten Ihnen deshalb ermöglichen, in Ruhe Abschied zu nehmen.
Wir übernehmen für Sie auf Wunsch unter anderem:
Um die anfallenden Amtsangelegenheiten für Sie erledigen zu können, benötigen wir folgende Dokumente:
Sollten Urkunden nicht mehr auffindbar sein, übernehmen wir für Sie gerne auch deren Neubeschaffung.
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