Was ist in einem Trauerfall zu tun!

Bevor weitere Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Bescheinigungen ausstellen.

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular -vorläufige Todesbescheinigung- aus, diese bescheinigt, dass ein Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die endgültige Todesbescheinigung ausstellt.

Spätestens in den nächsten drei Werktagen soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.

Welche Unterlagen werden benötig!

Beim Eintritt des Todes werden Hinterbliebenen mit vielen Formalitäten konfrontiert. Wir möchten  Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite stehen. Denn wir wissen um die Bedeutung der Trauerarbeit und möchten Ihnen deshalb ermöglichen, in Ruhe Abschied zu nehmen.
 
Wir übernehmen für Sie auf Wunsch unter anderem:
 

  • Anforderung der ärztlichen Todesbescheinigung und Beschaffung der Sterbeurkunde beim Standesamt
  • Anmeldung, Grabwahl und Festlegung des Bestattungstermins beim Friedhofsamt
  • Terminabsprache mit dem Pfarramt oder Organisation eines weltlichen Redners
  • Abmeldung bei der Krankenkasse und Beantragung von Sterbegeld
  • Abmeldung bei der Rentenversicherung, Beantragung der Rentenfortzahlung als Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente
  • Benachrichtigung des Arbeitgebers
  • Abmeldung beim Arbeitsamt
  • Abmeldung beim Versorgungsamt
  • Polizeiliche Abmeldung
  • Geltendmachung von Ansprüchen bei der Lebensversicherung

 
 
Um die anfallenden Amtsangelegenheiten für Sie erledigen zu können, benötigen wir folgende Dokumente:
 

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Auszug aus der Eheurkunde, dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • Rentenbescheid (Versicherungsnummer), sofern schon im Ruhestand
  • Sonstige Versicherungspolicen, z.B. Lebensversicherung
  • Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
  • Grabstellennachweis, falls vorhanden
  • Vertrag über gärtnerische Grabpflege, falls vorhanden
  • Alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere den Totenschein


Sollten Urkunden nicht mehr auffindbar sein, übernehmen wir für Sie gerne auch deren Neubeschaffung.

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